Wer darf Briefwählen?
=> Alle ortsabwesenden Wahlberechtigten.
Wie sicher ist Briefwählen?
=> Gar nicht.
Warum?
Weil Sie mit der Briefwahl das Wahlgeheimnis durchbrechen können.
1. Beispielsweise kann ein Elternteil seinen Kindern beim Wählern
"über die Schulter schauen".
2. Wie man in Moscheen mittels Briefwahl wählt, will man lieber
nicht wissen.
3. In Altersheimen weiß man bei den Demenzkranken nie so genau,
wer da wirklich gewählt hat.
4. Wahlbehörden tauschten in der Vergangenheit Briefwahlkarten
massenhaft aus.
Das ist zwar alles nicht erlaubt, aber dennoch möglich. (Wo kein
Kläger, da kein Richter. Möglicherweise werden aber auch diesbezügliche
Wahlanfechtung von den Verfassungsrichtern abgewürgt.)
Weiters hat es in der Vergangenheit bereits jede Menge Ärger bei
der Briefwahl gegeben. Probleme gibt es von der Antragstellung, sich auflösenden
Kuverts bis Aufhebung der Bundespräsidentschaftswahl 2016.
Wie kommt man zu einer Briefwahlkarte?
=> Am besten Sie gehen auf Ihr Bezirksamt, Gemeindeamt oder Rathaus
(außer in Wien) und beantragen die Briefwahlkarte persönlich.
(In Wien können Sie am Magistratischen Bezirksamt dann auch gleich
die Briefwahlkarte ausfüllen und wieder abgeben.)
Wann ist die Briefwahlkarte gültig?
1. Wenn Sie die Wahlkarte (= Außenkuvert) von Ihnen unterschrieben
haben.
2. Wenn der Stimmzettel im kleinen Kuvert gültig ausgefüllt
ist.
Bis wann?
* Mit Briefkasten: Österreichweit kann man bis Samstag
28.9.2019 um 9.00 Uhr mittels Briefwahlkarte wählen, indem man die
Briefwahlkarte in einen Postkasten einwirft. Ratsam ist es aber, bereits
bis
Freitag 27.9.2019 die Briefwahlkarte in einen Postkasten eingeworfen
zu haben.
* In einem Wahllokal kann man auch am Wahlsonntag bis zum Wahlschluß
wählen. ACHTUNG: In kleinen Ortschaften schließen die Wahllokale
bereits um 11.00 Uhr, in Wien um 17.00 Uhr.
* Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens
am Wahltag, dem 29. September 2019, 17.00 Uhr, bei einer Wahlbehörde
einlangen.
Briefwahl bei der Nationalratswahl 2017:
19.10.2017: Die Wahlkarte sorgt für Ärger
"... Was also tun, wenn ich mich um mein Wahlrecht betrogen
fühle? Einzelpersonen können keine Wahlanfechtungen einbringen,
eine solche müsste von einer der wahlwerbenden Parteien erfolgen.
Könnten die Grünen diese Möglichkeit anpeilen? "Ich sehe
wenig Raum für eine Anfechtung. Dafür müsste eine derart
große Anzahl betroffen sein, dass ein Mandatswechsel möglich
wäre. Dass dies hier der Fall ist, erscheint mir unwahrscheinlich",
sagt Daniel Ennöckl vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
der Universität Wien. In absoluten Zahlen fehlen den Grünen
nämlich rund 13.000 Stimmen für den Einzug ins Parlament.
..."
Qu.: Der
Standard vom 19.10.2017
14.10.2017 Ö1-Mittagsjournal – Im Journal zu Gast
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Gerhard Holzinger
im Ö1-Interview:
ORF-Redakteur: "Herr Präsident. Es gibt das Recht auf
geheime, unbeeinflußte Wahlen. Aber wählen daheim, auf dem Sofa
ist erlaubt. Und das despotische Familienoberhaupt füllt vielleicht
die Wahlkarte aus. Wo bleibt da der Aufschrei der Verfassungsrichter?
Gerhard Holzinger: Ha. Diesen Aufschrei der Verfassungsrichter,
den hat es einmal gegeben bei einer landesgesetzlichen Regelung die die
Briefwahl vorgesehen hat. Und in Reaktion auf diese Judikatur hat dann
– allerdings erst viele Jahre später – der Bundesverfassungsgesetzgeber
eine ausdrückliche Regelung erlassen, der zur Folge die Briefwahl
zulässig ist. Und daran ist auch der Verfassungsgerichtshof gebunden.
ORF-Redakteur: Aber wieso kritisieren sich das nicht öfters,
wenn Sie da Ihre Bedenken haben?
Gerhard Holzinger: Man muß jetzt unterscheiden zwischen
der politischen Bewertung dieser Regelung und der verfassungsrechtlichen
Beurteilung. Und wenn der Verfassungsgesetzgeber die Briefwahl vorsieht,
dann hat er damit diese Angelegenheit der Prüfung des Verfassungsgerichtshofes
entzogen. Es bleibt natürlich immer ein gewisser schaler Nachgeschmack,
weil bei der Briefwahl das geheime und das persönliche Wahlrecht nicht
in der gleichen Weise garantiert ist, wie in der herkömmlichen Urnenwahl.
..."
Qu: Ö1-Mittagsjournal vom 14.10.2017
13.10.2017: Es wurden für die Nationalratswahl
2017 insgesamt 889.193 Wahlkarten ausgestellt.
Die Ämter der Landesregierungen haben dem Bundesministerium
für Inneres heute die Zahl der für die Nationalratswahl 2017
ausgestellten Wahlkarten übermittelt. Es wurden insgesamt 889.193
Wahlkarten ausgestellt, davon ergingen 59.283 Wahlkarten an Auslandsösterreicher.
Rückfragehinweis: Bundesministerium
für Inneres, Karl-Heinz Grundböck, M.A., Sprecher des Ministeriums
+43-(0)1-53126-2490
karl-heinz.grundboeck@bmi.gv.at
Anmerkung Red.: Bei 6.401.304 Wahlberechtigten bedeuten 889.193
Wahlkarten-Wähler bereits 13,9%.
Je mehr Briefwähler es gibt, desto höher
ist das Risiko von Wahlmanipulationen, z.B. durch Stimmenverkauf oder Stimmenweitergabe
oder verschwundene Briefwahlstimmen am Postweg.
Medienbeiträge zu gestohlenen Briefwahlkarten:
=> heute
vom 15.10.2017: Wahlkarte gestohlen: Wiener darf nicht wählen
=> krone vom 13.10.2017: Weil
seine Wahlkarte gestohlen worden ist, darf der 26-Jährige am Sonntag
nicht wählen gehen.
=> kurier
vom 13.10.2017 : Eisenstädter kann nicht wählen
=> reddit.com
10.10.2017: Schreiben der Post wegen gestohlener Briefwahlkarte
Fristende: Man kann keine Wahlkarten mehr beantragen.
Wahltermine mittels Briefwahl in Österreich: 18.9.
- 14.10.2017, Montag - Sonntag, 0-24 Uhr.
Am 15.10.2017 muß man selbst dafür sorgen,
daß die Briefwahlkarte rechtzeitig bis 17:00 Uhr bei der Wahlbehörde
ankommt. Ob die Briefwahl - die man mit der Post "aufgibt" - auch wirklich
bei der Wahlbehörde ankommt, bleibt für die Bürger ungewiss.
Damit sind leider auch vielfältige Wahlmanipulationen möglich.
Am Sichersten ist es, mit der Briefwahlkarte in irgendeinem offiziellen,
amtlichen Wahllokal in Österreich wählen zu gehen und dort zu
wählen.
Ab wann und wo konnte am eine Wahlkarte beantragen?
Man konnte die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz
Sie eingetragen sind - in der Regel wo man seinen Hauptwohnsitz hat -,
mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, per E-Mail oder
über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit 17. Juli 2017 (Tag
der Wahlausschreibung) beantragen. Eine telefonische Beantragung war nicht
zulässig!
Schriftlich: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (11. Oktober 2017);
wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von
Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag
vor dem Wahltag (13. Oktober 2017), 12.00 Uhr.
Mündlich (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag
(also bis zum 13. Oktober 2017), 12.00 Uhr.
Manipulierbare Briefwahl bei der österreichischen Nationalratswahl:
Stimmenkauf & Stimmzettelkauf: Selbst wenn Briefwahlstimmen vor dem Wahltag abgegeben werden müssen, wird mit der Briefwahl der Stimmenkauf ermöglicht. Das geht so: Ein Wähler (-in) läßt sich eine Briefwahlkarte ausstellen. Dann verkauft er /sie der Partei X beispielsweise um 50 Euro seinen Stimmzettel (Das wurde angeblich zuletzt in Bulgarien für einen Stimmzettel bezahlt). Viele ärmere Menschen freuen sich über das Geld, noch dazu wo die Meinung vorherrscht, dass Wählen ohnedies sinnlos sei und nichts bewirke. Für Parteien macht Stimmenkauf insoferne Sinn, als es viel billiger ist als Plakatwerbung und Zeitungsinserate. Noch dazu hat der Käufer der Wahlkarte absolute Sicherheit, was er gewählt hat. Nachdem der Stimmenkäufer nun den Stimmzettel ausgefüllt hat, braucht er diesen samt Wahlkarte nur mehr zB eine Woche vor dem Wahltag in einem Postkasten einwerfen. Da niemand die Stimmabgabe kontrolliert, geht diese Stimme einwandfrei als gültig durch.
Sicherheitshalber sei dazu gesagt, dass ein Stimmenkauf verboten ist.
Exkurs: Nur wer hält sich in Österreich noch ans Gesetz?
(Nicht einmal unsere Finanzminister Androsch und Grasser hielten sich an
die Steuergesetze und beginnen Steuerhinterziehung. Die Bundesregierung
begeht Verfassungsbrüche am laufenden Band (zB bei der Budgeterstellung;
Neutralitätsgefährdung durch Truppenübungen ausländischer
Armeen in Österreich; Wehrdienst Abschaffung ohne Gesetz, Gesamtänderung
der Verfassung ohne Volksabstimmung, usw.) und der Verfassungsgerichtshof
wird nicht einmal tätig bzw lehnt Verfassungsbeschwerden einfach ab
!!!)
Sinn der Briefwahl nur im Ausland gegeben:
* Die Briefwahl macht eigentlich nur für Österreicher und
-innen im Ausland einen Sinn, da es dort keine Wahllokale gibt.
* In Österreich gibt es in jedem Ort Wahllokale und somit könnte
man wie früher mittels Wahlkarten in Wahlkartenlokale wählen.
Daher ist die Briefwahl nicht einmal für jene Österreicher &
Österreicherinnen notwendig, die sich am Wahlsonntag nicht im Heimatort
aufhalten !
* Der verbleibende Zusatznutzen der Briefwahl im Inland ist somit nur
der Wahlbetrug!
____________________________________________________________
16.6.2011: Österreichisches Parlament beschließt Wahlrechtsreform