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BZÖ & Nationalratswahl:

BZÖ NationalratswahlBündnisbüro: Dorotheergasse 7 / 19-20, A-1010 Wien
Telefon: 01-513 28 38
E-Mail: office@bzoe.at
Website: www.bzoe.at
Obmann: Dr. Josef Bucher
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16.2.2011: BZÖ für Berufsheer und NATO-Beitritt Österreichs
Dies wäre die kostengünstigere und sicherheitspolitisch optimale Lösung, meinten Bündnis-Chef Josef Bucher und Vizeklubchef Herbert Scheibner heute in einer Pressekonferenz. Darüber solle eine Volksabstimmung durchgeführt werden, auch wenn diese verfassungsmäßig gar nicht notwenig sei.
Siehe auch => BZÖ-Website

30.1.2011: BZÖ-Chef Josef Buchner rechnet mit vorgezogenen Neuwahlen.
Beim Neujahrstreffen in Velden am 30.1.2011 erklärte er ca. 600 BZÖ-Funktionären, dass das BZÖ als "neue bürgerliche Kraft" positionieren wolle und dass das BZÖ zielgerichtet auf die nächste Nationalratswahl zugeht. Einen Neuwahlantrag werde das BZÖ am 1. März 2011 im Parlament einbringen.
Buchner: "Wir sind bereit. Die ÖVP wird sich anschnallen müssen." und greift "Bankenminister" Josef Pröll wegen seiner EU-Rettungsschirmpolitik für Griechenland und Irland an, die den österreichischen Steuerzahlern Milliarden kostet. Die aktuelle BZÖ Kampagne: "Genug gezahlt".

27.10.2010: BZÖ-Bucher: Schluss mit der Neutralitätslüge!
SPÖ und ÖVP haben Neutralität bereits 1994 beim EU-Beitritt abgeschafft.
"SPÖ und ÖVP sollen endlich Schluss mit der Neutralitätslüge machen. Faktum ist, dass Österreich seit dem EU-Beitritt 1994 nicht mehr neutral ist. SPÖ und ÖVP versuchen seit diesem Zeitpunkt, den Österreicherinnen und Österreichern diese Tatsache zu verschweigen und tun so, als hätte sich nichts geändert. Anstatt die Menschen weiter zu täuschen, sollte man ihnen die Wahrheit sagen und die Neutralität auch gleich aus der
Bundesverfassung streichen", macht heute BZÖ-Bündnisobmann Klubobmann Josef Bucher einen diesbezüglichen Vorstoß.
   Bucher weist darauf hin, dass man bereits im Zuge des EU-Beitritts 1994 die österreichische Verfassung geändert habe (Einführung des Art
23f in das B-VG), um die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Embargomaßnahmen der EU mitvollziehen zu können. Einem
"dauernd" Neutralen, wie dies Österreich laut dem Neutralitäts-BVG sein soll, sei dies in Wahrheit nicht möglich. Beim Vertrag von
Amsterdam 1998, der eine weitere Intensivierung der Kooperation von EU und WEU (die ein klassischer Militärpakt ist) bis hin zur
Verschmelzung vorsah, sei die Lage noch verschärft worden. Dieser Vertrag sehe weiters vor, dass Österreich an Kampfeinsätzen zur
Friedenssicherung zwar nicht mitwirken, diese aber etwa durch Überflugsgenehmigungen dulden müsse.
   Seit dem Vertrag von Lissabon sei die EU auch ein Militärbündnis im völkerrechtlichen Sinn. Sie verfüge über eigene Kommandostrukturen (eigenes Militärkomitee, eigenen Militärstab, eigenes politische Sicherheitskommando) sowie über eigene Streitkräfte. Die EU könne damit jederzeit auf die nationalen Streitkräfte der EU-Mitgliedsstaaten zurückgreifen. "Österreich befindet sich damit bereits in einem Sicherheitsbündnis. Im Rahmen der Beistandspflicht des Vertrages von Lissabon wurde die Neutralität endgültig derogiert, wenngleich Österreich an dieser Beistandsklausel nicht zu 100 % teilnimmt", betont der BZÖ-Chef.
   "Die Neutralität war während des Kalten Krieges der Schlüssel zu Österreichs Unabhängigkeit und Freiheit. Sie hat den Österreicherinnen und Österreichern Demokratie, Frieden und auch Wohlstand beschert. Jetzt ist es aber an der Zeit, der Realität ins Auge zu sehen und zur Kenntnis zu nehmen, dass SPÖ und ÖVP mit dem EU-Beitritt Österreichs die Neutralität abgeschafft haben und sie uns keinen Schutz mehr bringt. Daher sollte man die Neutralität auch formell abschaffen", so Bucher.
Rückfragehinweis:  Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
OTS0111    2010-10-27/11:30
 

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