Nationalratswahl | 2013 | Ergebnisse | Wahlbetrug | Briefwahl | Umfragen | Kandidaten | Abgeordnete
Parteien: BZÖEU-AustrittsparteiFPÖGrüneNEOSNichtwählerÖVPSPÖStronachSonstige



CPÖ & Nationalratswahl:

CPÖ - Die Christenpartei ÖsterreichsCPÖ - Christliche Partei Österreichs
Adresse: L.-Kunschak-Gasse 6, 2380 Perchtoldsdorf
Telefon: 0676 – 33 14 686,
Email: bundesparteiobmann@christlicheparteioesterreichs.at
Website: www.christlicheparteioesterreichs.at
Spendenkonto 789.099  BLZ 32.667, Raiffeisenbank Wienerwald

Obmann: Dr Rudolf Gehring (seit 29.11.2008)
Konstituierung: 15. Oktober 2005 in Linz
Genehmigung der Partei am 23.1.2006 durch den Bundesministerium für Inneres.
____________________________________________________________

Die 4 Schwerpunktthemen der Christen-Partei lauten:

Die wesentlichen Programminhalte der Partei "Die Christen" gehen auf die jahrelange Vorarbeit von Dr. Adam im Rahmen seiner Bemühungen um einen umfassenden Lebensschutz zurück. Die 4 Schwerpunktthemen der Christen-Partei lauten:

    * Ehe und Familie

Ehe und Familie beruhen auf der natürlichen Hinordnung von Mann und Frau zueinander, auf ihrer Beziehung zu gemeinsam gezeugten Kindern und auf ihrer Fähigkeit, Familie zu bilden. Alle Rechtsgebiete (Zivil-, Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Strafrecht) sind auf den Schutz von Familien auszurichten. Die Ehe ist rechtlich als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts in freier Wahl zu inniger Lebensgemeinschaft in Liebe und Treue auf Lebenszeit zu definieren und verfassungsgesetzlich zu schützen. Obwohl im Denken unserer Mitmenschen Ehe und Familie nach wie vor einen hohen Stellenwert haben, gibt es so viele gestörte und zerstörte Familien.
 

    * Erziehung und Bildung

 Der Staat hat zu gewährleisten, dass Erziehung und Unterricht der Kinder entsprechend den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern stattfinden. Wir treten dafür ein, dass unsere christlichen Wertvorstellungen über den Lebensschutz, über Ehe, Familie und Kultur in der Kindererziehung und in der Erwachsenenbildung zum Tragen kommen.
   Jedem Vater und jeder Mutter steht das individuelle Menschenrecht zu, vom Staat zu verlangen, dass Erziehung und Unterricht entsprechend den eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen stattfinden (nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Bestimmungen in Österreich Verfassungsrang haben). Dieses Menschenrecht wird völlig mißachtet. Im Rahmen der schulischen Erziehung, in der Erwachsenenbildung und im Kulturbetrieb wird alles getan, um die Grundlagen unseres christlichen Ideals von Ehe und Familie und vom menschlichen Zusammenleben zu zerstören. Und da beginnt man schon bei den Kindern. Die schulische Sexualerziehung wird als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip gesehen und die Übungen, die dort empfohlen werden, entfremden die Kinder und Jugendlichen dem Elternhaus. Sie versuchen, den christlichen Glauben an der Wurzel auszurotten und im sexuellen Bereich folgendes „Ideal” zu suggerieren: „Tu, was dir Spaß macht, aber pass auf, dass du davon keine Kinder kriegst!”
   Ehe und Familie werden in der Schule und anderen Bildungseinrichtungen oft als patriarchalische Herrschaftsstruktur und Ort der Gewaltanwendung verunglimpft. Dabei wäre es Aufgabe der Schule, die Familie zu stützen und gemeinsam mit den Eltern auf eine gesunde Entwicklung und Förderung der Kinder hinzuarbeiten. Wir wollen, dass wieder das christliche Familienideal vermittelt wird: Liebt einander. Einer trage des anderen Last. Die Eltern haben die Bereitschaft, für das ganze Leben in guten und schlechten Tagen zusammenzustehen und vermitteln den Kindern damit Sicherheit und Geborgenheit. Egoismus zerstört, Liebe baut auf.
   Wir wissen, dass das Ideale sind, die in unserer Gesellschaft schwer zu erreichen sind. Aber wir alle brauchen heute wieder Ideale, die uns aufrichten, Mut machen und als Ziel vor Augen sehen.
   Artikel 2 des Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:
Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden. Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.
 

    * Lebensschutz

Der volle Rechtsschutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod bildet die Grundlage jeder geordneten staatlichen Gesellschaft. Das Recht auf Leben, das jedem Angehörigen der Gattung Mensch zukommt, liegt allen anderen in einer staatlichen Ordnung geltenden Bestimmungen zugrunde. Zwischen dem Leben als höchstem Rechtsgut und anderen Rechtsgütern darf es keine Interessensabwägung geben. Unser Ziel ist daher der volle Rechtsschutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf allen Stufen der Rechtsordnung.
   Leben lernen heißt auch leiden lernen. Es ist notwendig, einen neuen Sinn für die Würde des Leidens zu gewinnen.
   Zur Menschenwürde gehört auch die Achtung vor dem Ursprung des Menschen aus der Gemeinschaft von Mann und Frau. Der Mensch darf nicht produziert, er kann nur gezeugt werden.
   Der Begriff der Rechtsordnung eines Staates baut auf der Existenz und dem Schutz des menschlichen Lebens auf. Eine Rechtsordnung, die darauf verzichtet, den Schutz des menschlichen Lebens zum Mittelpunkt aller rechtlichen Überlegungen zu machen, verdient die Bezeichnung „Rechtsordnung” nicht. Auf welche Weise menschliches Leben schutzlos gestellt wird, ist nur eine Frage der Abgrenzung und das Prinzip, dass jedes menschliche Leben durch den Staat zu schützen ist, bleibt unerfüllt.
   Wird der Grundsatz, dass es kein lebensunwertes Leben gibt, nicht striktest befolgt, so lässt sich einer Ausweitung (weiterer Begründungen und Arten von lebensunwertem Leben) kein prinzipieller Widerstand mehr entgegensetzen.
   Es ist eine wissenschaftlich erwiesene Tatsache, dass der Mensch mit der Befruchtung entsteht. Das menschliche Individuum, das im Augenblick der Empfängnis entsteht, ist genauso Angehöriger der Gattung Mensch wie die geborenen Menschen.
 

    * Kultur

Die Geschichte eines Volkes ist ganz wesentlich seine Kulturgeschichte. Und die Kultur wird nun einmal durch die Religion geprägt. Die Kultur der europäischen Völker beruht auf den Fundamenten christlichen Glaubens. Die auf diesem Glauben beruhende sittliche Ordnung ist die Basis jeder gesunden und menschenwürdigen Gemeinschaft. Sich von den großen religiösen und sittlichen Kräften der eigenen Geschichte abzuschneiden, bedeutet Selbstaufgabe einer Nation. Kulturpolitik ist daher nicht nur eine Frage des Fernseh- oder Theaterprogrammes, wie manche meinen. Wir können uns auch nichts vormachen, was einen notwendigen Kulturkampf betrifft – ob dieser Begriff nun als negativ empfunden wird oder nicht.
   Die Herabwürdigung und Verspottung christlicher Glaubensinhalte wird in Europa unter Hinweis auf die Freiheit der Meinungsäusserung weitgehend hingenommen. Es darf niemals Inhalt der Freiheit sein, andere ihres Rechtes zu berauben. Es gibt keine Freiheit, das zu verhöhnen, was anderen heilig ist. Wir begehren umfassenden Rechtsschutz auf allen Stufen der Rechtsordnung gegen die Herabsetzung christlicher Glaubensinhalte und Institutionen.
   Wir treten gegen jede Behinderung der Kunst ein. Sie braucht unseren Respekt, und wir Menschen brauchen Kunst zum Mensch-Sein. Aber auch der Künstler muss den Menschen respektieren, seine Würde und seine Gesinnung. In das Werk des Künstlers sollte die Vielfalt und Schönheit aus Gottes Schöpfung einfließen und damit zur Verherrlichung Gottes beitragen.
 
 

Presseaussendungen der CPÖ:

9.9.2013 Lizenz zum Töten durch die Hintertür
Christliche Partei Österreichs (CPÖ) fordert erneut die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe Zur Diskussion um die Todesstrafe erinnert Bundesobmann Dr. Gehring, dass die Tötung von Menschen in Österreich durch den EU-Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 wieder erlaubt wurde.
Dabei geht es nicht um Berufskiller, sondern um die ganz normale Bevölkerung, die getötet werden darf.
Die EU hat die Tötung eines Menschen bei einem Aufruhr legitimiert. Weiters ist die Todesstrafe vorgesehen für das Töten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Dem EU-Vertrag von Lissabon zugestimmt haben SPÖ, ÖVP und Die Grünen, die sich jetzt ganz besonders über die Gedankenspiele des Herrn Stronach entrüsten. Gehring stellt fest, dass kein Mensch das Recht hat, das Leben eines anderen Menschen zu beenden,
auch nicht das Leben ungeborener Kinder oder alter Menschen.
Kontaktadresse: Bundesobmann Dr. Rudolf Gehring  0676 967 10 61

25.3.2013 Soziale Gerechtigkeit durch Senkung der Wohnkosten
In der laufenden Diskussion um eine Senkung der Wohnkosten erinnert Dr. Rudolf GEHRING, Bundesobmann der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ), an die Forderungen seiner Partei nach einem leistbaren ‚Wohnen für Alle‘. Die CPÖ – die entgegen üblicher Klischees für eine ganzheitliche Sicht eintritt – ist dankbar für die nicht gar so neue Diskussion, will aber jedes Problem als gesamtes behandelt wissen. Mit einzelnen, aus dem Zusammenhang gerissenen, Wahlzuckerln ist den vielen Wohnungssuchenden, vor allem den Jungfamilien, nicht sehr geholfen. Die Bürger zahlen schließlich nicht nur die reine Miete oder Rückzahlungsraten, sondern auch Betriebskosten und Gebühren sowie Mehrwertsteuer. Um dieses Gesamtpaket sollte es aus Sicht der CPÖ in dieser Diskussion gehen.
   In Wien wurden, wie in vielen österreichischen Städten und Gemeinden, speziell die Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müll) entgegen dem Prinzip der Kostendeckung ungerechtfertigt erhöht und jetzt fordern einzelne Politiker, quasi als Ausgleich, eine Mietobergrenze.
   Für CPÖ-Bundesobmann Dr. Rudolf Gehring ist diese Unehrlichkeit unverständlich, denn soziale Gerechtigkeit sieht anders aus. Im Sinne einer gerechten Verteilung der Lasten fordert Gehring neuerlich, Gebühren und sonstige Wohnkosten von der Mehrwertsteuer zu befreien. Außerdem sollten die Zinsen nicht in die Gebührenkalkulation einfließen (= indirekter Zwang, dass keine weiteren Schulden gemacht werden). Dadurch würden sich die Wohnkosten schlagartig verringern und alle Bürger spürbar entlastet werden. Weiters sollten auch andere Gebühren und Abgaben (Vertragsgebühren, Grundbuchskosten, etc.) im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohnraum hinterfragt werden. Neben diesen direkten Entlastungen bei den Wohnkosten fordert Gehring die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel ausschließlich für den Wohnbau; keinesfalls dürfen mit diesen Steuergeldern zweifelhafte Finanzgeschäfte (Spekulationen) vorgenommen werden. Das durch die Zweckbindung entstehende größere Angebot an Wohnungen würde wiederum zu einer Preisdämpfung führen.
   Ein weiteres Anliegen der CPÖ ist die Förderung der Familien, weshalb diese bei der Vergabe von Wohnungen bevorzugt werden sollten. Ganz besonders bei Wohnungen im Eigentum der öffentlichen Hand und bei den Wohnungen der gemeinnützigen Wohnbauträger sollten die Vergaberichtlinien für junge Menschen und Familien verbessert werden. Diese Personengruppen haben es heute auf dem Wohnungsmarkt am schwersten, weshalb Hilfe dringend erforderlich ist. Außerdem sollten durch gezielte Maßnahmen die Wohnungsgrößen so gestaltet sein, dass genügend Platz für Kinder vorhanden ist und dass auch die Möglichkeit besteht, bei Bedarf ältere und pflegebedürftige Familienangehörige im Familienverband zu betreuen. Im Wohnungssektor gilt ganz besonders die Forderung der CPÖ „Die Sorge um die Schwachen muss unsere Stärke sein“.
Kontakt: Bundesobmann Dr. Rudolf Gehring Tel. 0676 967 10 61

24.8.2012 CPÖ ist gegen jede Selektion bei Menschen
Bundesobmann Dr. Rudolf GEHRING spricht sich vehement gegen jede Methode der vorgeburtlichen Diagnostik aus, die nicht der Gesundheit und dem Leben eines ungeborenen Kindes dient, sondern zu dessen Tötung wegen einer vermuteten „Behinderung“ führt. Aktuell geht es um den äußerst umstrittenen neuen Bluttest, mit dem sich bei ungeborenen Kindern ein "Down-Syndrom" erkennen lässt.
   Gehring erinnert aus diesem Anlass, dass sich quer durch alle gesellschaftlichen Schichten eine zunehmende Geringschätzung behinderter (Stichwort Eugenik) oder pflegebedürftiger Menschen (Stichwort Euthanasie) sowie eine verbreitete Ablehnung von Mutterschaft und Kindern zeige. Schwangere Frauen sind seit Einführung der Fristenlösung 1975 finanziell nicht abgesichert und oft dem egoistischen Druck ihrer Umgebung ausgesetzt. Die österreichischen Gesetze stellen ungeborene Kinder strafrechtlich de facto bis zur Geburt schutzlos! Jede Woche dürfen in Österreich geschätzte 1000 Kinder nicht auf die Welt kommen - entweder weil sie behindert sind, die Eltern sie sich nicht „leisten“ können oder der Kindesvater sich einfach nur die Unterhaltszahlungen ersparen will. Abtreibung ist Tabuthema Nummer eins und wird mittlerweile als ein „Frauenrecht“ inszeniert. In Wahrheit sind es vorwiegend Frauen, die die Folgen einer Abtreibung (psychische wie körperliche
Leiden) zu tragen haben. Die medizinischen Folgekosten belasten die Steuerzahler in Millionenhöhe.
Die CPÖ fordert angesichts dieses menschlichen Unrechts und der verheerenden demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft, verbunden mit dem absehbaren Zusammenbruch der sozialen Netze ein sofortiges und tiefgreifendes Umdenken in der Familien- und Sozialpolitik.
Menschen dürfen nicht – wie es bei den Nationalsozialisten üblich war - aussortiert werden, denn jede Aussonderung fühte zu einer "inhumanen Entsolidarisierung der Gesellschaft", betont Gehring. „Als Mensch sind wir immer Mensch, es gibt keine Grenze, ab der man noch nicht oder nicht mehr Mensch wäre und so gibt es keine Grenze, die rechtfertigen würde, Menschen – auch ungeborene - aus dem solidarischen Schutz der menschlichen Gemeinschaft durch vorzeitige Tötung auszuschließen."
 
 

Kommentare zur Christenpartei & Nationalratswahl

=> Stellungnahmen eintragen
 
 
 


www.nationalratswahl.at - Christliche Partei Österreichs / CPÖ