Die
Christen »Leben. Werte. Zukunft.«
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Obmann: Dr Rudolf Gehring (seit 29.11.2008)
Konstituierung: 15. Oktober 2005 in Linz
Genehmigung der Partei am 23.1.2006 durch den Bundesministerium für
Inneres.
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Die 4 Schwerpunktthemen der Christen-Partei lauten:
Die wesentlichen Programminhalte der Partei "Die Christen" gehen auf die jahrelange Vorarbeit von Dr. Adam im Rahmen seiner Bemühungen um einen umfassenden Lebensschutz zurück. Die 4 Schwerpunktthemen der Christen-Partei lauten:
* Ehe und Familie
Ehe und Familie beruhen auf der natürlichen Hinordnung von Mann
und Frau zueinander, auf ihrer Beziehung zu gemeinsam gezeugten Kindern
und auf ihrer Fähigkeit, Familie zu bilden. Alle Rechtsgebiete (Zivil-,
Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Strafrecht) sind auf den Schutz von Familien
auszurichten. Die Ehe ist rechtlich als Verbindung zweier Personen verschiedenen
Geschlechts in freier Wahl zu inniger Lebensgemeinschaft in Liebe und Treue
auf Lebenszeit zu definieren und verfassungsgesetzlich zu schützen.
Obwohl im Denken unserer Mitmenschen Ehe und Familie nach wie vor einen
hohen Stellenwert haben, gibt es so viele gestörte und zerstörte
Familien.
* Erziehung und Bildung
Der Staat hat zu gewährleisten, dass Erziehung und Unterricht
der Kinder entsprechend den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen
der Eltern stattfinden. Wir treten dafür ein, dass unsere christlichen
Wertvorstellungen über den Lebensschutz, über Ehe, Familie und
Kultur in der Kindererziehung und in der Erwachsenenbildung zum Tragen
kommen.
Jedem Vater und jeder Mutter steht das individuelle Menschenrecht
zu, vom Staat zu verlangen, dass Erziehung und Unterricht entsprechend
den eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen stattfinden
(nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Bestimmungen
in Österreich Verfassungsrang haben). Dieses Menschenrecht wird völlig
mißachtet. Im Rahmen der schulischen Erziehung, in der Erwachsenenbildung
und im Kulturbetrieb wird alles getan, um die Grundlagen unseres christlichen
Ideals von Ehe und Familie und vom menschlichen Zusammenleben zu zerstören.
Und da beginnt man schon bei den Kindern. Die schulische Sexualerziehung
wird als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip gesehen und
die Übungen, die dort empfohlen werden, entfremden die Kinder und
Jugendlichen dem Elternhaus. Sie versuchen, den christlichen Glauben an
der Wurzel auszurotten und im sexuellen Bereich folgendes „Ideal” zu suggerieren:
„Tu, was dir Spaß macht, aber pass auf, dass du davon keine Kinder
kriegst!”
Ehe und Familie werden in der Schule und anderen Bildungseinrichtungen
oft als patriarchalische Herrschaftsstruktur und Ort der Gewaltanwendung
verunglimpft. Dabei wäre es Aufgabe der Schule, die Familie zu stützen
und gemeinsam mit den Eltern auf eine gesunde Entwicklung und Förderung
der Kinder hinzuarbeiten. Wir wollen, dass wieder das christliche Familienideal
vermittelt wird: Liebt einander. Einer trage des anderen Last. Die Eltern
haben die Bereitschaft, für das ganze Leben in guten und schlechten
Tagen zusammenzustehen und vermitteln den Kindern damit Sicherheit und
Geborgenheit. Egoismus zerstört, Liebe baut auf.
Wir wissen, dass das Ideale sind, die in unserer Gesellschaft
schwer zu erreichen sind. Aber wir alle brauchen heute wieder Ideale, die
uns aufrichten, Mut machen und als Ziel vor Augen sehen.
Artikel 2 des Zusatzprotokolles zur Europäischen
Menschenrechtskonvention lautet:
Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden. Der Staat hat
bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts
übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung
und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen
Überzeugungen sicherzustellen.
* Lebensschutz
Der volle Rechtsschutz menschlichen Lebens von der Empfängnis bis
zum natürlichen Tod bildet die Grundlage jeder geordneten staatlichen
Gesellschaft. Das Recht auf Leben, das jedem Angehörigen der Gattung
Mensch zukommt, liegt allen anderen in einer staatlichen Ordnung geltenden
Bestimmungen zugrunde. Zwischen dem Leben als höchstem Rechtsgut und
anderen Rechtsgütern darf es keine Interessensabwägung geben.
Unser Ziel ist daher der volle Rechtsschutz menschlichen Lebens von der
Empfängnis bis zum natürlichen Tod auf allen Stufen der Rechtsordnung.
Leben lernen heißt auch leiden lernen. Es ist notwendig,
einen neuen Sinn für die Würde des Leidens zu gewinnen.
Zur Menschenwürde gehört auch die Achtung vor
dem Ursprung des Menschen aus der Gemeinschaft von Mann und Frau. Der Mensch
darf nicht produziert, er kann nur gezeugt werden.
Der Begriff der Rechtsordnung eines Staates baut auf der
Existenz und dem Schutz des menschlichen Lebens auf. Eine Rechtsordnung,
die darauf verzichtet, den Schutz des menschlichen Lebens zum Mittelpunkt
aller rechtlichen Überlegungen zu machen, verdient die Bezeichnung
„Rechtsordnung” nicht. Auf welche Weise menschliches Leben schutzlos gestellt
wird, ist nur eine Frage der Abgrenzung und das Prinzip, dass jedes menschliche
Leben durch den Staat zu schützen ist, bleibt unerfüllt.
Wird der Grundsatz, dass es kein lebensunwertes Leben
gibt, nicht striktest befolgt, so lässt sich einer Ausweitung (weiterer
Begründungen und Arten von lebensunwertem Leben) kein prinzipieller
Widerstand mehr entgegensetzen.
Es ist eine wissenschaftlich erwiesene Tatsache, dass
der Mensch mit der Befruchtung entsteht. Das menschliche Individuum, das
im Augenblick der Empfängnis entsteht, ist genauso Angehöriger
der Gattung Mensch wie die geborenen Menschen.
* Kultur
Die Geschichte eines Volkes ist ganz wesentlich seine Kulturgeschichte.
Und die Kultur wird nun einmal durch die Religion geprägt. Die Kultur
der europäischen Völker beruht auf den Fundamenten christlichen
Glaubens. Die auf diesem Glauben beruhende sittliche Ordnung ist die Basis
jeder gesunden und menschenwürdigen Gemeinschaft. Sich von den großen
religiösen und sittlichen Kräften der eigenen Geschichte abzuschneiden,
bedeutet Selbstaufgabe einer Nation. Kulturpolitik ist daher nicht nur
eine Frage des Fernseh- oder Theaterprogrammes, wie manche meinen. Wir
können uns auch nichts vormachen, was einen notwendigen Kulturkampf
betrifft – ob dieser Begriff nun als negativ empfunden wird oder nicht.
Die Herabwürdigung und Verspottung christlicher Glaubensinhalte
wird in Europa unter Hinweis auf die Freiheit der Meinungsäusserung
weitgehend hingenommen. Es darf niemals Inhalt der Freiheit sein, andere
ihres Rechtes zu berauben. Es gibt keine Freiheit, das zu verhöhnen,
was anderen heilig ist. Wir begehren umfassenden Rechtsschutz auf allen
Stufen der Rechtsordnung gegen die Herabsetzung christlicher Glaubensinhalte
und Institutionen.
Wir treten gegen jede Behinderung der Kunst ein. Sie braucht
unseren Respekt, und wir Menschen brauchen Kunst zum Mensch-Sein. Aber
auch der Künstler muss den Menschen respektieren, seine Würde
und seine Gesinnung. In das Werk des Künstlers sollte die Vielfalt
und Schönheit aus Gottes Schöpfung einfließen und damit
zur Verherrlichung Gottes beitragen.