Falls man nicht drei Unterschriften von Nationalratsabgeordneten
erhält, benötigte man eine ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften.
Alle nicht im Parlament vertretenen Parteien benötigen daher Unterstützungserklärungen.
Für eine Kandidatur benötigt eine wahlwerbende Partei folgende
Anzahl an Unterstützungsunterschriften je Bundesland:
* Burgenland: 100,
* Kärnten 200,
* Niederösterreich 500,
* Oberösterreich 400,
* Salzburg 200,
* Steiermark 400,
* Tirol 200,
* Vorarlberg 100,
* Wien 500.
In dem Bundesland wo die ausreichende Anzahl an Unterstützungserklärungen
erreicht wird, kann eine Partei zur Nationalratswahl antreten.
Unterstützungserklärungen kann man auch als Vorwahlstimme bezeichnen. Mit der Unterstützungserklärung entscheiden die Wähler darüber, welche Parteien und wahlwerbenden Gruppen am Stimmzettel oben stehen.
Sobald der Wahltermin für die nächste Nationalratswahl festegelegt
ist und uns die wahlwerbenden Gruppen bekannt sind, werden wir hier die
Unterstützungserklärungen online stellen.
Hinweis für wahlwerbende Gruppen: Das Formular bitte an => redaktion@wien-konkret.at
senden.