Jeder Wahlberechtigte hat das Recht mit seiner Unterstützungserklärung eine neue Partei auf den Stimmzettel der Nationalratswahl zu bringen. Man kann sein Recht nutzen oder verfallen lassen.
UE-Formulare zum Herunterladen:
wahlwerbende Liste / Gruppe | Die Frist ist bereits abgelaufen. Hier das Ergebnis: |
CPÖ: Christliche Partei | Wahlantritt in Vorarlberg geschafft |
DA: Demokratische Alternative | Wahlantritt nicht geschafft |
EUAUS: Für Österreich, EU-Austritt | Wahlantritt in Wien geschafft |
M: Männerpartei | Wahlantritt in Vorarlberg geschafft |
GILT: Liste Roland Düringer | Wahlantritt in ganz Österreich geschafft |
„Nein-Idee Österreich“ | Wahlantritt nicht geschafft |
Weiße: Die Weissen | Wahlantritt nur durch die Unterschrift von 3 Abgeordneten geschafft |
Von wann bis wann? Die Frist für amtliche Bestätigungen
ist von 25.7.- 18.8.2017
Aufgrund der Postlaufzeit für die
Rücksendung bitte das bestätigte Formular bis
14.8.2017 mit der Post absenden bzw danach bis 18.8.2017 persönlich
bei der jeweiligen Partei abgeben.
Wo kann man unterschreiben?
Am Gemeindeamt, Rathaus, Magistrat, Bürgerservice
der Hauptwohnsitzgemeinde.
Wieviel Unterstützer braucht eine neue Partei?
* entweder 3 Unterschriften von Nationalratsabgeordneten (Faktisch
brauchen daher alle nicht im Parlament vertretenen Parteien eine ausreichende
Anzahl von Unterstützungserklärungen.)
* oder eine ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften
von normalen Wahlberechtigten (österreichische Staatsbürger
ab 16 Jahren). Benötigte Anzahl an Unterstützungsunterschriften
für eine Kandidatur je Bundesland:
* Burgenland: 100,
* Kärnten: 200,
* Niederösterreich: 500,
* Oberösterreich: 400,
* Salzburg: 200,
* Steiermark: 400,
* Tirol: 200,
* Vorarlberg: 100,
* Wien: 500.
In dem Bundesland wo die ausreichende Anzahl an Unterstützungserklärungen
erreicht wird und einen Wahlvorschlag mit Kandidaten abgibt, kann eine
Partei zur Nationalratswahl antreten.
Unterstützungserklärungen kann man auch als Vorwahlstimme
bezeichnen. Mit der Unterstützungserklärung entscheiden die Wähler
darüber, welche Parteien und wahlwerbenden Gruppen am Stimmzettel
oben stehen.